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Betriebliche Gesundheitsförderung zahlt sich für Unternehmen aus!

  • Seit 2009 wird die Förderung der Gesundheit im Betrieb steuerlich begünstigt. Nach §3 Nr.34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung von Mitarbeitern bis 500 € pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei, sofern sie den Qualitätskriterien nach §§ 20 und 20a SGB V genügen.

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